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   VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 218/03   

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https://dejure.org/2004,40871
VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 218/03 (https://dejure.org/2004,40871)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 30.04.2004 - VerfGH 218/03 (https://dejure.org/2004,40871)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 30. April 2004 - VerfGH 218/03 (https://dejure.org/2004,40871)
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  • BVerfG, 11.02.1987 - 1 BvR 475/85

    Effektivität des Rechtsschutzes im Zusammenhang mit dem Zugang zu den Gerichten -

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 218/03
    Art. 15 Abs. 1 VvB gebietet, dass sowohl die normative Ausgestaltung des Verfahrensrechts als auch das gerichtliche Verfahren im Einzelfall ein Ausmaß an rechtlichem Gehör eröffnen, das sachangemessen ist und das den Beteiligten die Möglichkeit gibt, sich mit tatsächlichen und rechtlichen Argumenten zu behaupten (vgl. BVerfGE 74, 228 m. w. N. für das Bundesrecht).
  • BVerfG, 13.12.1994 - 2 BvR 894/94

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Beschlagnahme bei einer Bank im Zusammenhang

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 218/03
    Entscheidend ist daher nur die potentielle Beweiseignung des beschlagnahmten Materials (BVerfG, NJW 1995, 2839 ; Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 28. Juli 2001 - VerfGH 100/00 - LVerfGE 12, 15 ).
  • BVerfG, 08.07.1986 - 2 BvR 152/83

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Gegenvorstellung im Verfahren der

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 218/03
    Eine solche Nachholung ist regelmäßig möglich (vgl. BVerfGE 73, 322 für das Bundesrecht).
  • BVerfG, 09.03.1965 - 2 BvR 176/63

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im Beschwerdeverfahren

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 218/03
    Auch sind Beschlüsse im Rahmen strafprozessualer Beschlagnahmeentscheidungen vom Schutzbereich des Art. 15 Abs. 1 VvB erfasst (vgl. BVerfGE 18, 399 für das Bundesrecht).
  • VerfGH Berlin, 28.06.2001 - VerfGH 100/00

    Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Durchsuchung von Wohn- und

    Auszug aus VerfGH Berlin, 30.04.2004 - VerfGH 218/03
    Entscheidend ist daher nur die potentielle Beweiseignung des beschlagnahmten Materials (BVerfG, NJW 1995, 2839 ; Beschluss des Verfassungsgerichtshofs vom 28. Juli 2001 - VerfGH 100/00 - LVerfGE 12, 15 ).
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